Was geschieht vor, während und nach dem Termin beim Notar?
Ist ein Käufer für Ihre Immobilie gefunden, stellen sich folgende Fragen:
- Wie lange sind Sie noch Eigentümer?
- Wann findet die Schlüsselübergabe statt?
- Wie werden die ggf. noch eingetragenen Grundschulden behandelt?
- Welche Sicherheit haben Sie als Verkäufer, dass der Kaufpreis auch gezahlt wird?
- Wann soll die Zahlung des Kaufpreises erfolgen?
Wir kümmern uns in der Endphase der Verhandlungen auch darum, dass dem Käufer vor Beurkundung eine feste Finanzierungszusage einer Bank vorliegt.
Vorbereitung für den Termin beim Notar treffen
- Aufnahme der persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer.
- Kaufpreisfälligkeit und Übergang von Eigentum werden festgelegt.
- Zusammenfassen der Grundbuchdaten.
- Übermittlung aller Daten an das Notariat.
- Entwürfe vom Kaufvertrag werden beiden Parteien zur Prüfung und Absprache zugesandt.
- Anfallenden Fragen helfen wir in Abstimmung mit Käufer und Verkäufer zur vollen Zufriedenheit zu beantworten.
Der Notartermin
- Gültige Personalausweise müssen vorliegen.
- Der Notar liest detailliert den Kaufvertrag vor.
- Mit Unterschrift beider Parteien ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
- Hier ist es wichtig, noch einmal aufmerksam den Vertrag zu lesen um letztmalig eventuelle Korrekturen zu veranlassen.
Nach dem Notar
- Der Notar lässt zum Schutz des Käufers eine „Auflassungsvormerkung“ ins Grundbuch eintragen, das ist eine Art verbindliche Reservierung der Immobilie.
- Eintragung einer „Grundschuld“ wird zur Absicherung der Finanzierung veranlasst.
- Ggf. bestehende Grundschulden des Verkäufers werden gelöscht.
- Die Gemeinde/Stadt muss auf ein bestehendes Vorkaufsrecht verzichten.
- Eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 5% des Kaufpreises muss ans Finanzamt gezahlt werden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dem Käufer die Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt.
- Der Verkäufer muss dem Notar den Erhalt des Kaufpreises bestätigen.
- Nach vollständiger Kaufpreiszahlung gehen Nutzen und Lasten der Immobilie direkt auf den neuen Eigentümer über.
- Nun erfolgt die Umschreibung im Grundbuch, der Eigentümer erhält dann die Mitteilung vom Grundbuchamt, dass er nicht mehr als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen ist.
Bitte übergeben Sie die Schlüssel nicht vor Erhalt des vollen Kaufpreises, eventuell entstehende Schäden gehen sonst zu Ihren Lasten.