Der Energieausweis

In ganz Deutschland soll der Energieausweis einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von verschiedenen Gebäuden und Wohnungen darstellen.

Jeder Eigentümer muss bei der Vermietung oder dem Verkauf von Häusern und Wohnungen einen Energieausweis vorlegen. Kauf- und Mietinteressenten sollen mithilfe des Energieausweises über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert und aufgeklärt werden. Bei Gebäuden die noch nicht saniert sind, stellen diese Kosten meistens einen größeren Teil der Wohnkosten dar. Für die Käufer oder Mieter der Immobilie wird der Ausweis in Form einer Kopie ausgehändigt. Der Energieausweis ist nach Ausstellungsdatum meisten 10 Jahre lang gültig. Bei einer Grundsanierung oder einem Neubau muss der Ausweis immer neu ausgestellt werden. Wir stellen Ihnen gern auf Anfrage einen aktuellen Energieausweis für Ihr Objekt  aus. Senden Sie uns dafür bitte Ihre Anfrage an info@seewind-immobilien.de. Denkmäler, Ferienwohnungen in der Vermietung oder weitere Immobilien unter 50 Quadratmeter sind von der Ausweispflicht befreit.

Die Effizienzklasse und der Energiekennwert müssen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Bei älteren Ausweisen reicht die Veröffentlichung des Energiekennwerts aus, wenn noch keine Effizienzklasse vorhanden ist. Der Verkäufer oder der Eigentümer des Objekts muss den Kaufinteressenten vor dem Kauf den Energieausweis vorlegen. Kommt es zum Kauf der Immobilie, so erhält der Käufer ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises.

Wir, die Seewind-Immobilien Rügen GmbH, stehen Ihnen auch unverbindlich rund um das Thema “Energieausweis“ zur Verfügung. Selbstverständlich erhalten Sie auf Anfrage eine kostenfreie Beratung, telefonisch, per Mail, oder bei uns direkt in der zentral gelegenen Agentur im Ostseebad Sellin.

Die neuen Effizienzklassen

Wie alle Elektrogeräte, besitzen seit Mai 2014 auch alle Wohngebäude eine Effizienzklasse. Die Skala der Klassen reicht von A+ bis H. Die Klassen A und B entsprechen zurzeit dem Neubaustandard.

Die Klassen richten sich nach dem angegebenen Kennwert. Bei der Klasseneinteilung spielt der Wert für den Verbrauch und auch der für den Bedarf eine große Rolle. 10 kWh können ungefähr mit einem Liter Heizöl oder einem Kubikmeter Gas gleichgesetzt werden um die Kosten ungefähr abzuschätzen. Circa 8 Cent je Kilowattstunde Brennstoff wurden für die Berechnung angenommen, das entspricht rund 80 Cent je Liter Heizöl. Je nach Lage der Immobilie können die Verbrauchskosten abweichen. Einen höheren Verbrauch haben Wohnungen unter dem Dach oder im Erdgeschoss. Gern beraten wir Sie auch zu näheren Informationen am Telefon unter der Rufnummer 038303 371779 oder direkt vor Ort in unserer zentral gelegenen Agentur im Ostseebad Sellin.

Der richtige Ausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise. Zwischen beiden Formen können zum Beispiel Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen.
Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger und dem Bedarfsausweis hingegen einfacher gestaltet. Mehr Aussagekraft von beiden besitzt der Bedarfsausweis.

Sind nur bis zu vier Wohneinheiten in einem Gesamtobjekt vorhanden, so ist der energetische Zustand und das Baujahr entscheidend, ob der Eigentümer die Wahlfreiheit behält. Wenn Gebäude unter vier Wohneinheiten nicht den energetischen Standard der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen, haben die Eigentümer keine Wahl. Hier ist dann nur der Bedarfsausweis zulässig. Nach Fertigstellung von Neubauten wird ebenfalls der Bedarfsausweis ausgestellt.

Verwaltungs- oder Bürogebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und alle weiteren gewerblich genutzten Gebäude, die nicht zum Wohnen dienen, benötigen einen so genannten Energieausweis für Nichtwohngebäude.
In diesem Ausweis werden die Energiebedarfe für beispielsweise eine Klimaanlage, die Lüftung und die Beleuchtung des Gebäudes in den Energiekennwert eingerechnet.
Wenn in einem Gebäude Wohnungen und Gewerbeflächen vorhanden sind, so sind zwei getrennte Energieausweise erforderlich. Welcher Ausweis der richtige für Sie ist, verraten wir Ihnen gern persönlich oder auch am Telefon. Rufen Sie uns gern unter der Rufnummer 038303 371779 an. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können.

Die Vorgaben

Der Energieausweis muss den Vorgaben entsprechen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der EnEV gelten. Der Ausweis muss unter anderem mit Ausstellungsdatum, Name, Anschrift und Berufsbezeichnung des Ausstellers und einer Unterschrift versehen sein. Die Unterschrift kann eigenhändig oder mit einer Nachbildung unterschrieben sein. Ein Farbausdruck wird nicht vorgeschrieben. Ausweise und Pässe, die früher ausgestellt wurden und nach EnEV als Energieausweise anerkannt sind, können weiterverwendet werden.

Die zuständigen Behörden kontrollieren die ausgestellten Ausweise anhand einer Registriernummer. Diese sind in den neuen Energieausweisen (seit Mai 2014) aufgewiesen.

Nach oben scrollen