Laut neuem Bauvertragsrecht steht privaten Bauherren ab voraussichtlich Januar 2018 ein Widerrufsrecht zu. Bauverträge können damit erstmals 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden. Das Bauvertragsrecht ist damit nun im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Das neue Widerrufsrecht im Überblick:
Bauzeit:
Kosten, welche durch verspätete Fertigstellung entstanden sind, können künftig an das Bauunternehmen weitergereicht werden. Die Firmen müssen sich an den vertraglich festgesetzten Zeitpunkt der Fertigstellung halten, sonst müssen sie Schadenersatz leisten.
Unterlagen:
Baufirmen müssen künftig Unterlagen zum Nachweis über das Einhalten öffentliche-rechtlicher Vorschriften, wie etwa Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) oder Genehmigungsplanungen, übergeben.
Abschlagszahlungen:
Maximal 90 Prozent der Gesamtvergütung dürfen von Firmen künftig als Abschlagszahlung gefordert werden. Der Restbetrag wird erst nach Abnahme fällig.
Baubeschreibung:
Der Bauunternehmer muss zukünftig detailliert in einer Baubeschreibung erklären was wie gebaut wird. Eckdaten wie etwa: Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten, Grundrisse sowie Angaben zu Art und Umfang der Leistung und Beschreibungen der Baukonstruktion müssen aufgeführt sein. Das erleichtert den Kunden den Vergleich verschiedener Angebote.
Widerrufsrecht / Belehrung:
Wie in Online-Shops oder bei Handyverträgen schon lange üblich, wird nun auch den Kunden von Baufirmen ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Die Kunden müssen vom Bauunternehmer auch über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Ist das nicht der Fall und fehlt diese Widerrufsbelehrung im Vertrag kann der Kunde bis zu zwölf Monate nach Vertragsschluss widerrufen.